Erster Teil – Allgemeines
(1) Die Partei führt die Bezeichnung »Bewegung für Vielfalt, Tradition und Demokratie«.
(2) Ihre Abkürzung lautet NOVA. Jede andere Abkürzung ist unzulässig.
(3) NOVA hat ihren Hauptsitz in der Reichshauptstadt Reichstal. Lokale Niederlassungen können jederzeit mit Beschluss des Vorstandes eingerichtet werden.
(4) Die Hauptfarbe der NOVA ist Grau. Weitere Farben sind Anthrazit, Violett, Grün, Dunkelrot, Bleichbraun, Türkis sowie Goldgelb. Andere Standardfarben zu besonderen Anlässen oder Kampagnen sind nach einem Beschluss des Vorstandes möglich.
(5) Die »Bewegung für Vielfalt, Tradition und Demokratie« bekennt sich zur Verfassung des Kaiserreiches Dreibürgen und erklärt es sich zum Ziel, seine Staatsorgane erhalten und schützen zu wollen. Sie nimmt für sich in Anspruch, mit ihrer Politik Dreibürgen dienlich zu sein. Hat sie keine Mitglieder mehr, löst sie sich auf.
Zweiter Teil – Mitgliedschaft
(1) Mitglied in der NOVA kann jeder Staatsbürger des Kaiserreiches Dreibürgen ab 16 Jahren werden, sofern er keiner anderen Partei angehört.
(2) Die Mitgliedschaft in der NOVA ist bei der zuständigen Stelle im Hauptsitz zu beantragen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.
(3) Schadet ein Mitglied der Partei, kann es in einer Mitgliederbefragung durch eine Zweidrittelmehrheit von der Partei ausgeschlossen werden. Nach einer Frist von neun Monaten kann der Vorstand den Ausschluss rückgängig machen.
(4) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Verlust der Staatsbürgerschaft des Kaiserreiches Dreibürgen oder Tod.
Dritter Teil – Organisation
(1) Das höchste Organ der NOVA ist der öffentlich tagende Parteitag. Er tagt einmal in vier Monaten. Außerordentliche Parteitage können durch eine Zweidrittelmehrheit in einer Mitgliederbefragung, die von mindestens fünfzehn Prozent der Mitglieder beantragt werden muss, abgehalten werden.
(2) Jedes Mitglied der NOVA ist berechtigt, an den Parteitagen teilzunehmen, Anträge zu stellen und an den Abstimmungen teilzunehmen.
(3) Der Parteitag wählt den Vorstand für vier Monate und legt die politischen Grundsätze der Partei mit einer einfachen Mehrheit fest.
Vierter Teil – Vorstand
(1) Der Vorstand der NOVA besteht aus einem Parteivorsitzenden und einem Generalsekretären, mindestens aber aus einem Parteivorsitzenden.
(2) Er vertritt die Partei nach außen, verwaltet die Finanzen der Partei, nimmt Spenden entgegen und überwacht die Ausgaben.
Fünfter Teil – Schlussbestimmungen
Diese Satzung tritt mit der Gründung der Partei in Kraft und kann vom Parteitag mit einer Zweidrittelmehrheit geändert oder durch eine andere Satzung ersetzt werden.
Landesverband Haxagon
Vorsitzende: Daniela Maasheimer
Landeszentrale: Albrechtstraße 31, Tuusdorf
Landesverband Stauffen
Vorsitzender: Pablo Esteban
Ramiro Huber
Landeszentrale: Eleonora-Rabitz-Straße 48,
Hohenstauffenberg
Landesverband Reichstal:
Vorsitzender: Gustav Kanner
Landesverband Werthen
Vorsitzende: Theresa Wieser-Eder
Landeszentrale: Reichenhalter Weg 5,
Landesverband Hohenburg-Lohe
Vorsitzender: Manuel Sammert
Landeszentrale: Heribert-Geißler-Straße 22,
Landesverband Geldern-Veldoril
Vorsitzende: Nikoletta Karrenbauer
Landesverband Cranach
Vorsitzender: Konstantin Hochreiter
Kolonialverband Ostland
Vorsitzender: Joseph Masamba
Landeszentrale: Usita Alednam Noslen 5,
Pretoria